• 42 € pro Monat und Person
    von der Pflegekasse
  • 0 € Zuzahlung für Sie
    wir rechnen direkt ab
  • ab PG 1 Pflegegrad 1 bis 5
    bei Pflege zu Hause

Einmal beantragt, jeden Monat versorgt. Die Pflegekasse legt pro Artikel einen Höchstbetrag fest – innerhalb dieser Beträge bekommen Sie die Produkte bei uns zuzahlungsfrei.

Das können Sie auswählen

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
  • Schutzschürzen (wiederverwendbar)
  • Fingerlinge

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen erstattet die Pflegekasse zweimal im Jahr, dafür fällt eine Zuzahlung von 10 % des Preises an.

So einfach geht’s

  1. Wir helfen Ihnen beim Antrag

    Kommen Sie einfach vorbei. Wir füllen den Antrag gemeinsam mit Ihnen aus. Bringen Sie dafür bitte die Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person mit.

    Den Antrag unterschreibt die versicherte Person oder eine bevollmächtigte Person. Ist sie nicht vor Ort, können Sie den Antrag mitnehmen und unterschrieben zurückbringen.

  2. Wir kümmern uns um die Genehmigung

    Wir reichen Ihren Antrag bei der Pflegekasse ein und informieren Sie, sobald die Genehmigung vorliegt. Sie entscheiden, ob wir Sie per E-Mail, telefonisch oder per Post benachrichtigen. Die Bearbeitungszeit hängt von Ihrer Pflegekasse ab.

  3. Jeden Monat bestellen

    Telefonisch unter 04106 641 000 oder persönlich bei uns: Sie sagen uns, was Sie brauchen, wir stellen alles zusammen.

  4. Abholen – fertig

    Sie bestätigen den Erhalt mit Ihrer Unterschrift. Bezahlen müssen Sie nichts, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden – egal ob von Angehörigen oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes.

Muss ich jeden Monat einen neuen Antrag stellen?

Nein. Ist der Antrag einmal genehmigt, bestellen Sie einfach jeden Monat, was Sie brauchen.

Was passiert, wenn ich die 42 € nicht ausschöpfe?

Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende – sie lassen sich nicht ansparen. Bestellen Sie deshalb am besten regelmäßig, was Sie im Alltag tatsächlich brauchen.

Können Angehörige das für mich erledigen?

Ja. Angehörige können mit uns gemeinsam den Antrag ausfüllen; unterschreiben muss die pflegebedürftige oder eine bevollmächtigte Person. Bestellen und abholen können Angehörige danach jederzeit.

Wir helfen Ihnen beim Antrag

Kommen Sie einfach vorbei. Wir füllen den Antrag gemeinsam mit Ihnen aus. Wenn Sie vorab Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Adresse

Apotheke zur Erle
Dr. Kathrin Bihl e.K.
Berliner Damm 15
25479 Ellerau

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8:00 - 18:30 Uhr

Samstag:
8:30 - 13:00 Uhr

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