Pflegehilfsmittel
Sie haben eine Pflegestufe oder sind Angehöriger eines Patienten mit Pflegestufe?
Patienten mit anerkannter Pflegestufe können monatlich aus mehreren Artikeln des täglichen Pflegebedarfs auswählen. Dabei erstattet die Pflegekasse 40 Euro pro Person für beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Antrag bei der Pflegekasse
Um diese Leistungen bewilligt zu bekommen, stellen wir mit Ihnen zusammen einen Antrag bei der Pflegekasse des/der Pflegebedürftigen. Dieser Antrag wird vom Versicherten oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben. Die Pflegekasse genehmigt diesen Antrag normalerweise innerhalb von einigen Tagen.
Sie wählen dem Bedarf entsprechend aus folgenden möglichen Pflegehilfsmitteln:
- saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
- Schutzschürzen (wiederverwendbar)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmit
Die Pflegekasse erstattet insgesamt einen Betrag von bis zu 40 Euro pro Monat und Person. Pro Artikel setzt die Pflegekasse einen Höchstbetrag fest, für den Sie bei uns entsprechende Produkte zuzahlungsfrei bekommen.
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen werden 2x im Jahr erstattet. Für diese wird eine Zuzahlung von 10 % des Preises fällig.
Ablauf
- Antrag in der Apotheke ausgehändigt bekommen.
- Antrag in der Apotheke ausfüllen und unterschreiben oder entsprechend ausgefüllt und unterschrieben wiederbringen.
- Wir stellen Antrag bei der Pflegekasse
- Wir melden uns auf dem von Ihnen gewünschten Weg (Mail, Telefon, Post) bei Ihnen, wenn der Antrag genehmigt ist.
- Sie bestellen telefonisch oder persönlich vor Ort die gewünschten Pflegehilfsmittel.
- Wir stellen Ihre Artikel zusammen und bereiten das Abrechnungsformular vor.
- Sie erhalten die Artikel und bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift auf dem Abrechnungsformular.
- Sie brauchen nichts zu bezahlen, wir rechnen den Betrag für den jeweiligen Monat mit der Pflegekasse ab.