Jetzt Masken online vorbestellen

Sie sind älter als 60 Jahre alt oder gehören zur Risikogruppe? Dann erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse zwei Bezugsscheine für je 6 Corona-Schutzmasken. Anfang 2021 können Sie Ihre Bezugsscheine bei uns in der Apotheke einlösen. Es fallen je 6er Paket Masken 2 € Zuzahlung an. Wir empfehlen Ihnen eine Vorreservierung, damit am Tag der Abholung ausreichend Masken vorrätig sind.

Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ihre Masken bei uns abzuholen, bieten wir – nach Absprache – gern unseren Lieferservice an.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Anspruch auf Schutzmasken, wenn
    1. Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
    2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
      1. chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
      2. chronische Herzinsuffizienz,
      3. chronische Niereninsuffizienz,
      4. Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
      5. Diabetes mellitus Typ 2,
      6. aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
      7. stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
      8. Risikoschwangerschaft.
  • Den Anspruch nach Absatz 1 haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

(Diesem Personenkreis werden von der jeweiligen Krankenkasse 2 Bescheinigungen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung für je 6 Masken ausgestellt. Nur mit diesem Nachweis ist die Abholung der Masken möglich!)