Ausgabe der kostenlosen FFP2-Masken
Update 06.01.2021 18:34 Uhr
Ab sofort geben wir Masken bei Vorlage eines Berechtigungsscheins der Krankenkasse ab. (Alle Berechtigten bekommen automatisch zwei Berechtigungsscheine für je 6 FFP2 Masken von ihrer Krankenkasse zugeschickt.) Diese Coupons können Sie während des jeweiligen Gültigkeitszeitraums gern bei uns einlösen. Wenn Sie die Masken bequem vorbestellen möchten, können Sie dies unter masken-vorbestellen.de tun. Wir reservieren dann Ihre Masken für Sie.
Ab dem 15. Dezember erhalten über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen drei kostenlose FFP2-Masken in unserer Apotheke.
Diese Regelung gilt bis zum 6. Januar 2021. Ab Januar 2021 erhalten die berechtigten Versicherten fälschungssichere Berechtigungsscheine für weitere Masken von ihrer Krankenkasse.
Wer ist bezugsberechtigt?
Alle Personen die 60 Jahre oder älter sind
(Nachweis durch Personalausweis, ein anderes Dokument oder Daten in unserer Kundendatei registriert)
oder Personen mit Erkrankung/Risikofaktor wie
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- chronische Herzinsuffizienz,
- chronische Niereninsuffizienz (Stadium >=4),
- Demenz, Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie,
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft.