Medizinisches Cannabis / Medizinalhanf
Seit 2017 kann Cannabis legal auf einem Rezept verordnet werden und wird nach Genehmigung der Therapie durch die Krankenkasse auch von dieser bezahlt. Die vorherigen komplizierten Ausnahmeregelungen wurden somit um einiges erleichtert.
Diese noch recht neue Regelung eröffnet Patienten, die bisher keine Mittel gegen ihr Leiden gefunden haben, neue Möglichkeiten. Eine Anwendung kommt vor allem bei folgenden Erkrankungen in Frage:
- chronische Schmerzen
- chronisch-entzündliche Erkrankungen
- neurologische Erkrankungen
- Appetitlosigkeit und Übelkeit
- psychiatrische Erkrankungen
Für die Einnahme existieren unterschiedliche Formen und Möglichkeiten
Cannabisextrakt wird bei uns zu einer öligen Lösung verarbeitet und kann als solche tropfenweise eingenommen werden.
Cannabisblüten werden ebenfalls in der unserer Apotheke individuell weiterverarbeitet. Diese werden vom Patienten nicht geraucht, sondern entweder mithilfe eines speziellen Gerätes verdampft und dann inhaliert oder als Teeaufguss getrunken.
In Deutschland sind zurzeit zwei Fertigarzneimittel mit verschreibungspflichtigen Cannabisinhaltstoffen zugelassen und können vom Arzt verschrieben werden. Sativex® Spray zur Anwendung in der Mundhöhle und Canemes® Kapseln.
In seltenen Fällen können auch ausländische, verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel importiert werden, wenn ein Arzt diese verschreibt und ein gleiches Präparat in Deutschland nicht verfügbar ist.
In der Apotheke zur Erle können Sie Ihr Betäubungsmittelrezept über Cannabisarzneimittel einlösen, gern beraten wir Sie zur Anwendung und nötige Hilfsmittel wie Verdampfer.
Quelle: Häußermann, Gotenhermen, Milz; Cannabis 2. Auflage; Deutscher Apotheker Verlag